Genehmigte Klimaanlagen

Ratgeber: Genehmigung einer Klimaanlage in Wien

Klimaanlagen machen uns den Sommer im Inneren durchaus erträglicher, egal ob in der Wohnung, im Haus oder im Büro. Besonders in der Stadt erweisen sich diese Geräte als äußerst Nutzen-stiftend und beliebt. Viele Wiener möchten ihre Klimaanlage aus diesem Grund nicht mehr missen. Wenn Sie überlegen, eine Klimaanlage zu kaufen, dann sollten Sie hinsichtlich der Genehmigung einige Punkte wissen. Erfahren Sie, was es zu beachten gilt und verbringen Sie einen entspannten Sommer in den eigenen vier Wänden!

Die Antwort auf die wichtigste Frage zu Beginn:
Ja, Klimaanlagen sind in Wien genehmigungspflichtig.

Dies hat den Grund, dass bei einer Split-Klimaanlage, welche aus einem Innen- und einem Außenteil besteht, Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes eines Hauses vorgenommen werden. Besonders kritisch betrachtet wird dies in Schutzzonen oder bei Gebäuden unter Denkmalschutz. Die Änderungen müssen dann im Vorfeld von der MA 19 überprüft werden. Für die Bewilligung wird wiederum eine Stellungnahme an die Baupolizei (MA 37) weitergeleitet.

Ein weiterer Punkt ist die ausdrückliche Einwilligung und Genehmigung von Seiten des Vermieters. Unabhängig davon, ob es sich um eine Altbauwohnung oder eine Genossenschaftswohnung handelt, ist eine Erlaubnis einzuholen. Damit Sie im Nachhinein keine Probleme haben, gilt es diesen Punkt als Erstes zu klären.

Tipp: Informieren Sie Ihren Vermieter am besten per eingeschriebenem Brief inklusive Plänen und Kostenvoranschlag. Damit sichern Sie sich auch gleichzeitig ab, da der Mieter nun 2 Monate Zeit hat, auf diesen Brief zu reagieren. Bei Nicht-Reagieren gilt die Zustimmung als erteilt.

Damit eine Klimaanlage in Wien genehmigt wird, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einem Splitgerät handelt es um eine Klimaanlage mit einem Innen- und einem Außengerät. Daher darf letzteres nur am eigenen Balkon montiert werden, um keine anderen Bewohner zu stören.

Des Weiteren benötigt ein Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern das Einverständnis sämtlicher Miteigentümer.

Achtung: Das Installieren einer Klimaanlage ohne Bewilligung kann neben der Entfernung auch eine Geldstrafe in einer Höhe von mehreren tausend Euro bedeuten.

Die Lautstärke einer Klimaanlage ist ebenfalls relevant, wenn es um die Genehmigung geht. Der vorgegebene Grenzwert muss unter allen Umständen eingehalten werden, damit es zu keiner Belästigung der anderen Bewohner kommt.

Als Faustregel gibt, dass die Lautstärke des Geräts den Geräuschpegel des Umgebungslärms nicht wesentlich übersteigen darf. Im Zuge dessen wird ein technisches Gutachten erstellt, welches die Lärmemissionen festhält.

Fachgerechte Unterstützung erhalten Sie in diesem Punkt selbstverständlich von uns. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne zu effizienter Klimatechnik!

Beim Gebrauch einer Klimaanlage darf es zu keiner Belästigung der Nachbarn kommen. Wenn Sie Ihr Gerät am Balkon montieren lassen, muss der Mindestabstand zum Fenster der nächsten Wohnung 4 Meter betragen.

Bei einem Haus gibt es keinen genau definierten Mindestabstand. Wir empfehlen, das Klimagerät mit mindestens 3 Metern Abstand zum Nachbargrundstück aufzustellen. Zusätzlich zur Lautstärke kommt noch die warme Abluft hinzu, die das Außengerät ausströmt. Damit Sie sich also gegen potenzielle Beschwerden absichern, ist ein kleiner Abstand also möglichst zu vermeiden.

Bei Arktis finden Sie Ihre effiziente Klimaanlage und werden hinsichtlich Gerät, Montage und Betreuung bestens von uns beraten. Wir kümmern uns um die Installation und sind bei Rückfragen für Sie erreichbar. Unsere Geräte von Daikin und Toshiba verwandeln Ihr Zuhause in eine richtige Wohlfühloase!

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